Streunende Hunde, die im Stadtgebiet erkennbar ohne Begleitung angetroffen werden, begründen grundsätzlich eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da solche Tiere plötzlich auf die Fahrbahn laufen und dort einen Unfall verursachen können. Streunende Hunde können daher von den Polizeibeamten eingefangen und in ein Tierheim gebracht werden.Dies hat prinzipiell zur Folge, daß der Hundehalter für die so entstandenen Kosten auch aufkommen muß. Hierzu zählen die Transport- und Unterbringungskosten im Tierheim.
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