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Hier können Sie letzte aktuelle Meldungen des Vereins lesen !


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Offene Schornsteine – Todesfallen für Vögel

Immer wieder werden in den Schächten von Schornsteinen verrußte und fast verhungerte Vögel entdeckt. Für viele Piepmätze sind Hausschornsteine beliebte Rast- und Aussichtsplätze. „Besonders jetzt in der Jungvogelzeit stürzen unerfahrene kleine Singvögel, Eulen und Käuze in die Tiefe und finden mit eigener Kraft nicht mehr den Weg nach oben“, sagt Ingeborg Polaschek von der aktion tier- Fachberatungsstelle. Verölte und verrußte Steinkäuze und Schleiereulen führen die traurige Schar jener abgestürzten Vögel an. In Vogelpflegestationen hat man derzeit wieder alle Hände voll zu tun, das Leben dieser abgemagerten und verschmutzten Tiere zu retten.

„Wer in seinem Haus ein seltsames Rascheln und Flattern hört, sollten schnellstens im Schornsteinschacht nachsehen und den gefangenen Vogel retten“, bittet Ingeborg Polaschek. Alle Hausbesitzer sollten außerdem darauf achten, dass ihr Schornstein entsprechend abgedeckt ist. Leider wird bei Neubauten immer noch nicht genügend darauf geachtet, dass die Tod bringenden Kaminöffnungen entschärft werden. Mit einfachen Maßnahmen wie etwa Kaminhüten aus nicht brennbarem Material und Metall- oder Plastikaufsätzen werden Vögel zu ihrer eigenen Sicherheit zuverlässig abgewiesen. Im Handel sind die verschiedensten Konstruktionen erhältlich und sollten am besten schon beim Hausbau angebracht werden.

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Hände weg von Jungvögeln, die keine Hilfe brauchen

Warum hüpft der junger Waldkauz auf dem Waldboden umher? Müssen wir da nicht helfend eingreifen? „NEIN, denn der Kleine ist durchaus in der Lage, am Baumstamm hochzuklettern, auch wenn er noch nicht voll flugfähig ist“, sagt Ingeborg Polaschek von der aktion tier- Fachberatungsstelle. Junge Waldkäuze verlassen - wie etliche andere Eulenarten auch - das Nest, bevor sie richtig fliegen können. Sie sind jedoch keinesfalls „verlassen“ sondern werden von den Eltern weiter versorgt. Die Jungen sind auch in der Lage, mit Hilfe ihres Schnabels geschickt auf den nächsten Baum zu klettern und sich somit vor Räubern und Gefahren in Sicherheit zu bringen.

Vor allem junge Amseln, die ebenfalls noch flugunfähig das Nest verlassen, werden jetzt im Frühjahr aus Unkenntnis von Menschen eingesammelt. Dabei ist es völlig normal, dass diese Jungvögel als so genannte „Bodenvögel“ oder „Ästlinge“ noch einige Tage auf dem Boden umher hüpfen und nach Futter rufen. Diese Rufe sind die Verbindung zwischen den Jungen und ihren Eltern. Wer Jungvögel, die fast schon fliegen können und von ihren Eltern versorgt werden mitnimmt, macht diese Tiere zu Waisenkindern. „Wenn man helfen möchte, weil die jungen Vögel beispielsweise auf der Straße sitzen, kann man diese aus der Gefahrenzone an einen nahe gelegenen sicheren Ort wie etwa ein Gebüsch bringen“, sagt Ingeborg Polaschek. Die Bettelrufe des Jungvogels müssen aber von den Eltern immer noch zu hören sein, damit diese die Betreuung fortsetzen. Vögel dürfen mit bloßen Händen angefasst werden, denn im Gegensatz zu Säugetieren nehmen sie den menschlichen Geruch nicht wahr.

Grundsätzlich benötigen nur verletzte Vögel oder wirklich sehr junge, aus dem Nest gefallene Vogelküken menschliche Hilfe. Diese Tiere sollten dann jedoch umgehend Experten anvertraut werden, die die Findlinge fachgerecht betreuen und so bald wie möglich wieder in die Freiheit entlassen. Zu kleine Käfige und Fütterungsversuche mit Babybrei, Nudeln oder ähnlichem nicht artgerechten Futter haben schon vielen Jungvögeln das Leben gekostet.

„Die beste Hilfe leistet man im Moment durch Rücksichtnahme“, so Ingeborg Polaschek von der aktion tier- Fachberatungsstelle. Katzenbesitzer tun gut daran, ihre Samtpfoten nur nachts auf ihre Streifzüge zu schicken. Außerdem sollten die Niststätten von Vögeln im Garten vor jeglichen Ruhestörungen geschützt werden.

aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.

Weitere Informationen bei:
Ingeborg Polaschek, aktion tier – Fachberatungsstelle für Wild- und kleine Haustiere, Tel.: 06051 - 73615.
 
aktion tier – menschen für tiere e.V.

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Achtung Autofahrer – Amphibien auf Wanderschaft!

Jetzt sind sie wieder unterwegs. Viele unserer heimischen Kröten, Frösche und Molche wandern derzeit vom Winterquartier zu Teichen, Tümpeln und Seen, wo sie sich paaren und ihre Eier ablegen. „Der Weg zum Laichgewässer ist vor allem wegen der Straßen, die überquert werden müssen, sehr gefährlich“, sagt Ursula Bauer von aktion tier-Berlin. Viele Hunderttausend der vorrangig in den Dämmerungsstunden und nachts wandernden Amphibien fallen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer.

Arten wie Grasfrosch und Teichmolch machen sich als erste im zeitigen Frühjahr auf den Weg. Im Moment sind verstärkt Erdkröten unterwegs. Bei Temperaturen von über 5 Grad und leichtem Regen sind plötzlich wahre Scharen dieser zum „Lurch des Jahres 2012“ ernannten Amphibienart auf Laichwanderung. Oft suchen sich Erdkröten schon auf dem Weg zum Gewässer einen Partner. „Da die Erdkrötenweibchen die auf ihrem Rücken festgeklammerten Männchen quasi mitschleppen müssen sind sie beim Überqueren einer Straße sehr langsam und daher vom Verkehrstod am stärksten betroffen“, weiß Diplom-Biologin Ursula Bauer.

Zum Schutz der wandernden Lurche werden jetzt wieder vielerorts Amphibienzäune aufgestellt. Auch aktion tier hat schon diverse dieser Schutzzäune installiert. Entlang der etwa ½ m hohen, parallel zur Straße errichteten Folienbahnen werden die wandernden Lurche in ebenerdig eingegrabene Fangeimer geleitet. Die Betreuern des Zauns kontrollieren die Eimer mindestens einmal täglich und lassen die gefangenen Tiere auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder frei.

Von den 21 in Deutschland vorkommenden Lurcharten werden 8 Arten innerhalb der Roten Liste als gefährdet eingestuft. Durch Amphibienschutzzäune können zumindest lokal Tausende Tiere vor dem Straßentod bewahrt werden. „Da jedoch nicht überall solche betreuungsintensiven Zäune errichtet werden können sollten Autofahrer jetzt besondere Rücksicht auf wandernde Amphibien nehmen“, bittet Ursula Bauer von aktion tier-Berlin. Häufig weisen Warnschilder an Straßen mit der Aufschrift „Krötenwanderung“ stark frequentierte Bereiche aus. „Vor allem an diesen Stellen sollten Autofahrer möglichst langsam fahren oder die Streckenabschnitte sogar während der Wanderzeit ganz meiden“, so die Biologin abschließend.

aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich neben der Unterstützung regionaler Tier- und Artenschutzorganisationen zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.

Weitere Informationen bei:
Diplom-Biologin Ursula Bauer, aktion tier - Geschäftsstelle Berlin, Tel.: 030-30103831 (Berlin@aktiontier.org).

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Vögel auf Wohnungssuche – jetzt Nistkästen aufhängen

Im zeitigen Frühjahr suchen sich viele unserer heimischen Wildvögel einen geeigneten Platz für ihr Brutgeschäft. Natürliche Nistmöglichkeiten sind jedoch Mangelware, da alte Bäume mit Höhlen meist gefällt und Hohlräume an Gebäuden schnell abgedichtet werden. Auch naturnahe Hecken, üppige Gebüsche und Strauchwerk an Gebäuden sind in den häufig „aufgeräumten“ Gärten und Parks eher selten vorhanden. „Sie können unseren Sperlingen, Meisen, Kleibern und Rotkehlchen helfen, indem Sie ihnen geeignete Nistkästen zur Verfügung stellen“, sagt Ursula Bauer, Dipl.- Biologin von aktion tier- Berlin. Um die passenden Nistkästen besorgen zu können ist es wichtig herauszufinden, welche Vogelarten im eigenen Garten unterwegs sind. Denn auch die Piepmätze sind zum Teil sehr wählerisch und lassen einem Standard-Nistkasten aus dem Baumarkt unter Umständen links liegen.

„Oft spielt die Größe des Einflugloches eine entscheidende Rolle“, weiß Biologin Ursula Bauer von aktion tier. Meisenarten wie Blau-, Hauben- und Tannenmeise beispielsweise bevorzugen sehr kleine Einfluglöcher zwischen 25 und 28mm Durchmesser. Gartenrotschwanz, Trauerschnäpper und Spatz beziehen dagegen nur Nistkästen mit größeren „Eingängen“ zwischen 32 und 35mm Durchmesser. Arten wie Hausrotschwanz, Bachstelze und Amsel können mit geschlossenen Nistkästen nicht viel anfangen. Sie freuen sich über sogenannte Halbhöhlen mit großem, offenem Eingangsbereich.

Ist der passende Nistkasten gekauft oder selbst gebastelt sollten auch beim Aufhängen einige Regeln beachtet werden. Die Standorte an Hauswänden, auf Balkonen oder an Bäumen sollten möglichst geschützt und für Katzen oder Marder nicht erreichbar sein. „Hängen Sie die Nistkästen in einer Höhe von 2-3 Metern auf und achten Sie darauf, dass das Einflugloch nach Osten oder Südosten zeigt“, sagt Ursula Bauer von aktion tier- Berlin.

aktion tier berät Sie gerne bei der Wahl eines Nistkastens und gibt Tipps zum richtigen Aufhängen. Unsere Broschüre „Vogelschutz-was kann ich tun?“ kann kostenlos angefordert oder unter www.aktiontier.org im Downloadbereich heruntergeladen werden.



Weitere Informationen bei:
Diplom-Biologin Ursula Bauer, aktion tier - Geschäftsstelle Berlin, Tel.: 030-30103831 (Berlin@aktiontier.org),

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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten 

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen. 

© Copyright TASSO e.V.
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Kastrieren bevor die Babys kommen

Die Tage werden länger. Der Zyklus der Katze setzt wieder ein. Die ersten Kätzinnen sind schon rollig.
„Jetzt wird es höchste Zeit, die Katzen und Kater, die letztes Jahr geboren wurden und ins Freie dürfen, zu kastrieren“, erinnert die Tierärztin von aktion tier e.V. Dr. Tina Hölscher. Unterbleibt der Eingriff, lässt der Nachwuchs nicht lange auf sich warten. Unkastrierte Tiere finden sich beim Freigang früher oder später immer und paaren sich. Bei einer Tragzeit von etwa 2 Monaten kommen im Frühjahr dann die ersten Babys.
„Tierhalter sollten gewissenhaft dafür sorgen, dass kein Nachwuchs heranwächst. Die Lage in den Tierheimen in Deutschland ist katastrophal. Sie platzen aus allen Nähten“, ermahnt die Tierärztin. Viele Tierheime haben schon einen Aufnahmestopp verhängt. Sie weigern sich schlicht, Katzen aufzunehmen, weil sie die Tiere nicht mehr artgerecht unterbringen können.
Nur wenige Städte in Deutschland haben bisher eine Kastrationspflicht verhängt. In den übrigen Kommunen wird diese Entscheidung leider bisher dem Bürger überlassen. Wer Tiere liebt, muss jedoch nicht lange überlegen. „Jedes selbst nachgezüchtete Tier nimmt einer armen Kreatur auf der Straße oder aus dem Tierheim einen Platz weg“, so Frau Dr. Hölscher. Tierliebhaber, die dafür sorgen, dass kein Nachwuchs kommt, verhindern weiteres Tierelend.

aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.

Weitere Informationen bei:
Dr. med. vet. Tina Hölscher, Veterinärin bei aktion tier, Tel.: 0177-2451198 (tierarzt@aktiontier.org).

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Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:
Neue Regelungen seit 1. Januar 2012


Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-t

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Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein

Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.

Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.

Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).

Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.

Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."

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Drei Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über Katzen wussten

Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere. Doch wie gut kennen Katzenhalter ihr Tier? Drei Dinge, die Sie so vielleicht noch nicht wussten:

1. Das Fauchen einer Katze wird vom Menschen häufig falsch interpretiert. Viele halten es für ein aggressives Verhalten und schimpfen deswegen mit dem Tier. In der Regel geht dem Fauchen aber eine Situation voraus, die die Katze als unangenehm oder verunsichernd empfindet. Das Fauchen ist dann also eine Reaktion darauf, dass sie sich beispielsweise vom Menschen oder der Mitbewohner-Katze bedrängt fühlt. Die Katze wünscht sich mehr Distanz.

2. Betont langsames Blinzeln hingegen kann unter Katzen ein Beschwichtigungssignal sein. Es bedeutet in Spannungsmomenten zwischen zwei Katzen soviel wie ‚Ich bin dir freundlich gesinnt und möchte keinen Streit‘. Ist alles friedlich, ist das Blinzeln einer Mitbewohner-Katze, aber auch dem Menschen gegenüber ein Zeichen für eine freundschaftliche Kontaktaufnahme, auf die der Mensch dann auch eingehen sollte, rät die Hamburger Katzenpsychologin Christine Hauschild: „Blinzelt mich meine Katze an, so imitiere ich das immer sofort und blinzele zurück. Das ist wie ein Gespräch zwischen ihr und mir und zudem eine gute Gelegenheit, einen Streichelmoment einzulegen.“ Sie dürfen auch gerne zuerst blinzeln – Ihre Katze wird antworten!

3. Wer gleich mehrere Stubentiger zuhause hat, weiß, dass es hier auch schon mal zu Spannungssituationen zwischen den Tieren kommen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen insbesondere bei reinen Wohnungskatzen von Langeweile bis hin zu Grenzen setzen wollen. Doch oftmals übersehen wir Menschen dies, denn Katzen kommunizieren häufig sehr subtil. Beispiel: Eine Katze sitzt im Türrahmen vor dem Flur. Vermeintlich tut sie nichts außer zu schauen - sie faucht nicht, sie greift nicht an, aber dennoch traut sich die zweite Katze nicht an ihr vorbei. Der Grund: Der Durchgang ist zu eng. Hier kann der Tierhalter helfen, indem er beispielsweise einen Stuhl neben die Tür stellt. So kann die eine Katze den Weg über den Stuhl nehmen und muss so weniger in den persönlichen Raum der anderen eintreten. „Es ist für die Tiere generell sehr wichtig, Rückzugsräume zu haben“, weiß Christine Hauschild. „Die Mittel hierfür können sehr einfach sein: Beispielsweise ein Stuhl, über den eine Decke bis auf den Boden hängt, so dass sich die Katze für eine Weile ‚unsichtbar‘ machen kann.“ Alle für die Katzen wichtigen Dinge sollten außerdem im Überfluss vorhanden sein, so dass nie Konkurrenzgefühle entstehen.


© Copyright TASSO e.V.

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WIR BEDANKEN UNS


Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, die zur Fütterung der Lloydwerftkatzen durch Futter oder Geldspenden dazu beitragen, damit wir den Tieren helfen können.

Danke den ehrenamtlichen Dosenöffnern, die bei Wind und Wetter unermüdlich unterwegs sind.

Danke dem Häuslebauer für die wunderschönen Schlaf-und Futterhäuser.

Danke der Tischlerei, für die wetterfesten Unterstände.

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Gegen das Aussetzen von Haustieren hilft nur die Registrierungspflicht
Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO appelliert an Politiker: Mit Chip und Registrierung ist der Besitzer fast immer eindeutig feststellbar

Der Mischlingshund lag in hohem Schnee und zitterte vor Kälte, die Katze war vollkommen durchnässt. Nur weil sie rechtzeitig von Mitarbeitern des Tierheims Nürnberg versorgt wurden, haben die beiden Tiere überlebt. Ein Paar hatte beim Spaziergang den Hund an einem abgelegen Zaun des Tierheims entdeckt, die Katze steckte in einer Tasche neben einem Glascontainer. Polizisten brachten das entkräftete Tier ins Tierheim. Wem die beiden Vierbeiner gehören, lässt sich nicht feststellen …
„Immer häufiger kommt es vor, dass sich Besitzer von Haustieren durch einfaches Anbinden oder Abstellen ihrer Verantwortung entziehen“, berichtet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister betreibt. „Es ist für sie ja auch völlig gefahrlos: Ist das Tier nicht bei uns oder bei einer anderen Haustierdatenbank registriert, lässt sich der Besitzer nicht ermitteln.“ McCreight plädiert deshalb an Politiker, die allgemeine Registrierungspflicht endlich auf die Tagesordnung zu setzen. So wie es die Schweiz schon vor Jahren gemacht hat. „Seit 2007 müssen dort alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und registriert sein“, erklärt der Tierschützer. „Damit sollen Beißunfälle besser aufgeklärt, Seuchen schneller erkannt und bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden der Besitzer schneller ermittelt werden.“ Welpen müssten spätestens mit drei Monaten einen Chip erhalten, dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers registriert wird. „Das Aussetzen von Hunden ist in der Schweiz seitdem erheblich zurückgegangen“, sagt McCreight. „Alle Service-Leistungen von TASSO sind übrigens kostenlos. Tierbesitzer müssen somit für die Registrierung bei uns nichts zahlen.“

© Copyright TASSO e.V.

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Todesfalle Kippfenster
So schützen Sie Ihre Katze

Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.

Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.

Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster. Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen.


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Liebe Tierfreunde,

alle Fundtiere aus der Stadt Langen, sowie aus den Gemeinden Schiffdorf - Loxstedt - Hagen und Beverstedt
müssen vom Tierasyl Heimatlos, Ortsstr.24 in Wittstedt - Tel 04746-72430 aufgenommen werden.
Mit diesen Gemeinden bestehen Verträge zur Aufnahme von Fundtieren.

Bei Nichtaufnahme wenden Sie sich an die zuständigen Ordnungsämter.

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Besuchen Sie unseren Flohmarktstand




Besuchen Sie auch unseren Flohmarktstand in den
Flohmarkthallen - Weserstrasse 112

Jeden Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr
und und Sonntagvon 10.00 bis 14.00 Uhr


Wir suchen ständig guterhaltene Flohmarktsachen.

Tel.: 04743 / 4165

Die Sachen werden auch abgeholt.



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