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Hier können Sie letzte aktuelle Meldungen des Vereins lesen !
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Gefahrenquelle Streusalz – aktion tier gibt Tipps für Tierhalter
Berlin, 26.01.2012. In der kalten Jahreszeit wird vor allem auf Straßen und Gehwegen häufig Streusalz ausgebracht. Zwar ist der private Einsatz auf Wegen in manchen Kommunen untersagt, auf Straßen wird bei extremen Wetterverhältnissen jedoch nach wie vor das vorrangig aus Natriumchlorid bestehende Auftausalz verwendet – insgesamt rund 1,5 Millionen Tonnen jährlich.
Vor allem bei Hunden und Katzen kann diese aggressive Substanz Entzündungen an den Fußballen verursachen. „Wir raten daher vor allem Hundebesitzern, die Pfoten ihrer Tiere nach dem Spaziergang gründlich in laubwarmem Wasser zu spülen“, empfiehlt Diplom-Biologin Ursula Bauer von aktion tier- Berlin. Als besonderer Schutz kann auch vor dem Gassi gehen eine spezielle Pfotenschutzsalbe oder Melkfett auf die Ballen aufgetragen werden. Da Hunde auch gerne Schnee fressen, sollten Tierhalter im Winter nur in Gegenden spazieren gehen, in denen kein Tausalz gestreut wird. Auch auf das beliebte Schneeballwerfen sollte besser verzichtet werden. „Wird Schnee mit Salzbeimengungen aufgenommen, kann es zu ernsthaften Reizungen und Schäden der Magenschleimhaut des Hundes kommen“, warnt Ursula Bauer von aktion tier.
Streusalz ist nicht nur für Heimtiere gefährlich, sondern schädigt auch die Wurzeln von straßenbegleitenden Gehölzen und kann das ökologische Gleichgewicht von Fließgewässern und Seen negativ verändern. Aus Rücksicht auf Umwelt und Natur sollte daher vor allem im privaten Bereich grundsätzlich auf Tausalz verzichtet werden. Splitt, Sand, Asche oder einfach trockene Erde können hier als umweltfreundliche Alternativen bedenkenlos eingesetzt werden.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich neben der Unterstützung regionaler Tier- und Artenschutzorganisationen zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.
Weitere Informationen bei:
Diplom-Biologin Ursula Bauer, aktion tier - Geschäftsstelle Berlin, Tel.: 030-30103831 (Berlin@aktiontier.org),
aktion tier – menschen für tiere e.V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
www.aktiontier.org
info@aktiontier-pressestelle.org
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Tetanus beim Hund – selten aber gefährlich
Welcher Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter Nervenzellen.
Krankheitsanzeichen des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von Vergiftungen verwechselt werden.
Eine Impfung als Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener, für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen“, rät die Tierärztin Dr. Anette Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell eingedrungene Clostridien direkt abzutöten."
Sollte es hierfür zu spät sein: Tetanus ist - rechtzeitig erkannt - behandelbar. Die Infektion kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung mehrere Wochen.
© Copyright TASSO e.V.
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Machen Tierversuche unsere Medikamente sicherer?
Zwei Fledermäusen der Art Kleine Lanzennase wird unter Narkose ein Metallstift auf dem Schädel montiert. Ein Loch wird in den Schädel gebohrt, durch das Elektroden in das Hirngewebe eingelassen werden können. Der Kopf wird mit Hilfe des Stiftes unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über Kopfhörer werden Töne abgespielt. Gleichzeitig werden die Hirnströme der Fledermäuse gemessen. Diese Experimente dauern vier Stunden täglich an vier Tagen in der Woche und bis zu sechs Wochen.
Das Forschungs-Ergebnis und damit der einzige Zweck dieser Qual: Wie verarbeiten Fledermäuse die Ultraschallortung im Gehirn? Der Verein Ärzte gegen Tierversuche prangert diese zweckfreie Grundlagenforschung an, die Niemandem hilft außer dem Forscher. "Je mehr Publikationen ein Wissenschaftler veröffentlicht, desto mehr Forschungsgelder gibt es", weiß Dr. Corina Gericke vom Verein Ärzte gegen Tierversuche.
3 Millionen Tiere müssen in Deutschland jährlich leiden, damit es dem Menschen angeblich besser geht. Tatsache aber ist, dass Tierversuche nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind. Ein und dasselbe Medikament kann bei Tier und Mensch ganz unterschiedliche Wirkungen hervorrufen. Aspirin führt bei Hunden, Affen und Mäusen zu Embryoschäden, nicht aber beim Menschen. Contergan war damals im Tierversuch unauffällig, richtete aber beim Menschen schwerste Schäden an. Arsen ist tödlich für Menschen, aber nicht für Schafe. Penicillin hingegen wird vom Menschen vertragen, aber nicht von Meerschweinchen.
Jedes Medikament muss vor seiner Zulassung in einer sogenannten klinischen Phase auch am Menschen getestet werden. Tatsache ist, dass 92 Prozent der im Tierversuch geprüften Medikamente nicht durch diese klinische Phase kommen, entweder, weil sie beim Menschen nicht wirken, oder, weil sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigen. "Tierversuche machen unsere Medikamente also nicht sicher", so Dr. Corina Gericke. "Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar. Somit wird wertvolle Zeit in der medizinischen Forschung verschenkt und sinnlos Tierleben vergeudet."
Viel besser, weil aussagekräftiger und darüber hinaus auch ethisch vertretbar, sind die tierversuchsfreien Verfahren, die mit menschlichen Zell- und Gewebekulturen arbeiten oder komplexe Computermodelle. Alternativen wären also durchaus vorhanden.
Ärzte gegen Tierversuche bietet allen Interessierten Zugang zu einer Datenbank, in der mehrere Tausend Tierversuche aus den letzten Jahren dokumentiert sind:
www.datenbank-tierversuche.de
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.aerzte-gegen-tierversuche.de
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Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:
Neue Regelungen seit 1. Januar 2012
Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.
Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-t
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Geschafft! 8hours-Kampagne erreicht 1.028.110 Stimmen
119 Mitglieder des Europäischen Parlamentes unterstützen die Aktion
In der letzten Zeit hat TASSO verstärkt auf die europaweite Kampagne 8hours hingewiesen und alle Tierfreunde um ihre Stimme gebeten. Das Ziel von einer Million Stimmen ist am 3. Januar 2012 wie geplant erreicht worden.
Es dürfte einmalig im Tierschutz sein, in so kurzer Zeit eine solche Menge an Unterschriften für ein Projekt zusammen zu bekommen. Deutschland hat mit knapp 340.000 Stimmen seine Zielvorgabe mehr als verdoppelt. Das ist vor allem dem Einsatz der vielen TASSO-Tierfreunde zu verdanken. Herzlichen Dank dafür!
Das Ergebnis ist ein Signal an die Europäische Union. Der Koordinator des Projektes, Adolfo Sansolini, hat jetzt eine realistische Chance, eine Wende der untragbaren Zustände der Schlachtviehtransporte einzuläuten: "Jetzt können wir unsere Energie auf die Lobbyarbeit bündeln. Das Ergebnis sollte uns die Türen zu den Entscheidungsträgern öffnen können."
© Copyright TASSO e.V.
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Katzenklappe kann Kündigungsgrund sein
Immer wieder treffen sich Mieter und Vermieter wegen Fragen der Tierhaltung vor Gericht. So auch in Berlin im Jahre 2004, als ein Mieter in seine Wohnungstür eine Katzenklappe eingebaut hatte, damit seine Katze jederzeit ins Treppenhaus und von dort weiter nach draußen konnte. Er hatte jedoch den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis gefragt. Nachdem der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert hatte, die Klappe zu entfernen, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Räumungsklage ab und gab dem Mieter zunächst Recht, da allein der Einbau einer Katzenklappe für eine Kündigung nicht ausreiche. Der Vermieter habe allenfalls ein Recht auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnungstür.
Gegen dieses Urteil legte der Vermieter Berufung ein, so dass das Landgericht Berlin abschließend über den Fall zu entscheiden hatte. Die Richter des Landgerichts waren anderer Meinung als das Amtsgericht und gaben dem Vermieter Recht.
Zur Begründung führten sie an, dass die Katzenklappe vom Treppenhaus aus zu sehen sei und daher eine optische Beeinträchtigung darstelle. Weder diese, noch die erhebliche Beschädigung der Wohnungstür, noch - mit Rücksicht auf die anderen Mieter - den unkontrollierten Aufenthalt von Haustieren im Treppenhaus müsse der Vermieter hinnehmen (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).
Im Ergebnis hat dem Mieter der unbedachte Einbau einer Katzenklappe die fristlose Kündigung seines Mietvertrages und eine Räumungsklage eingebracht. Neben den Gerichts- und Anwaltskosten für das Berufungsverfahren schuldete er dem Vermieter Schadensersatz für die Beschädigung der Wohnungstür.
Daher rät Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht: "Ganz egal, ob es sich z.B. um die Entscheidung handelt, eine Katze in einer Mietwohnung zu halten, ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen oder eine Katzenklappe einzubauen, sollten Mieter dies immer vorab mit dem Vermieter klären und sich seine Erlaubnis zur Sicherheit schriftlich geben lassen."
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Faule Zähne tun auch Tieren weh
Nahezu täglich bietet sich in der Tierarztpraxis ein grausames Bild. Bei der allgemeinen Untersuchung zum Beispiel im Rahmen einer Impfung wirft der Tierarzt einen Blick ins Maul und erblickt ein grausiges Trümmerfeld – oft im wahrsten Sinne des Wortes. Faulige, abgebrochene Zähne, übelriechender Zahnstein und Zahnfleischtaschen, aus denen der Eiter hervorquillt, sind leider alles andere als eine Seltenheit.
„Tiere leiden still, sie können ihren Schmerz kaum artikulieren“, erklärt Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., den Umstand, warum Besitzer das Leiden ihrer Tiere nicht bemerken. „Hunde und Katzen fressen immer, auch wenn sie schlimme Zahnschmerzen haben“, berichtet sie aus der Praxis. Dabei gibt es einige untrügliche Hinweise, die achtsame Besitzer kennen sollten.
„Vermehrtes Speicheln in Kombination mit übelriechendem Atem sind fast 100%ige Anzeichen für einen faulen Zahn oder aber massiven Zahnstein“, erklärt die Tierärztin. „Zahnkranke Tiere haben einen derart ekelerregenden Mundgeruch, dass dem Menschen, der das riecht, regelrecht schlecht wird“, erläutert sie. Aber auch das Aufnehmen und wieder Fallenlassen von Futterbrocken oder das Hin- und Herschieben von Futterpartikeln im Maul, können Hinweise auf eine Zahnerkrankung des Vierbeiners sein. Fällt einem Tierhalter seltsames Fressverhalten auf, sollte er die Zähne seines Lieblings kontrollieren lassen. Die Menge des aufgenommen Futters hingegen lässt kaum Rückschlüsse auf die Situation im Maul zu.
Zur Therapie muss eine Zahnsanierung wie beim Menschen vorgenommen werden. Da die Tiere nicht still halten, ist meist eine Narkose erforderlich. Kranke Zähne werden gezogen und der Zahnstein entfernt. Zum Abschluss poliert der Tierarzt die verbleibenden Zähne sorgfältig, um erneutes Anlagern von Zahnstein zu verhindern. Selten, bei besonders kooperativen Patienten, kann der Eingriff auch ohne Narkose erfolgen. Bei alten oder kranken Tieren muss auf die Anästhesie oft verzichtet werden, da bei ihnen ansonsten die Gefahr bestünde, dass sie die Narkose nicht überstehen.
„Zur Vorbeugung sollten Tierbesitzer neben Feuchtfutter Hunden und Katzen immer auch Trockenfutter verabreichen“, empfiehlt Frau Dr. Hölscher. Durch den Biss auf die harten Stückchen werden Verunreinigungen am Zahn mechanisch weggeschoben und so die Anlagerung von Zahnstein verhindert.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.
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Tiere aussetzen kein Kavaliersdelikt:
Bis zu 25.000,- Euro Strafe drohen!
Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.
Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen.
© Copyright TASSO e.V.
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Drei Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über Katzen wussten
Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere. Doch wie gut kennen Katzenhalter ihr Tier? Drei Dinge, die Sie so vielleicht noch nicht wussten:
1. Das Fauchen einer Katze wird vom Menschen häufig falsch interpretiert. Viele halten es für ein aggressives Verhalten und schimpfen deswegen mit dem Tier. In der Regel geht dem Fauchen aber eine Situation voraus, die die Katze als unangenehm oder verunsichernd empfindet. Das Fauchen ist dann also eine Reaktion darauf, dass sie sich beispielsweise vom Menschen oder der Mitbewohner-Katze bedrängt fühlt. Die Katze wünscht sich mehr Distanz.
2. Betont langsames Blinzeln hingegen kann unter Katzen ein Beschwichtigungssignal sein. Es bedeutet in Spannungsmomenten zwischen zwei Katzen soviel wie ‚Ich bin dir freundlich gesinnt und möchte keinen Streit‘. Ist alles friedlich, ist das Blinzeln einer Mitbewohner-Katze, aber auch dem Menschen gegenüber ein Zeichen für eine freundschaftliche Kontaktaufnahme, auf die der Mensch dann auch eingehen sollte, rät die Hamburger Katzenpsychologin Christine Hauschild: „Blinzelt mich meine Katze an, so imitiere ich das immer sofort und blinzele zurück. Das ist wie ein Gespräch zwischen ihr und mir und zudem eine gute Gelegenheit, einen Streichelmoment einzulegen.“ Sie dürfen auch gerne zuerst blinzeln – Ihre Katze wird antworten!
3. Wer gleich mehrere Stubentiger zuhause hat, weiß, dass es hier auch schon mal zu Spannungssituationen zwischen den Tieren kommen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen insbesondere bei reinen Wohnungskatzen von Langeweile bis hin zu Grenzen setzen wollen. Doch oftmals übersehen wir Menschen dies, denn Katzen kommunizieren häufig sehr subtil. Beispiel: Eine Katze sitzt im Türrahmen vor dem Flur. Vermeintlich tut sie nichts außer zu schauen - sie faucht nicht, sie greift nicht an, aber dennoch traut sich die zweite Katze nicht an ihr vorbei. Der Grund: Der Durchgang ist zu eng. Hier kann der Tierhalter helfen, indem er beispielsweise einen Stuhl neben die Tür stellt. So kann die eine Katze den Weg über den Stuhl nehmen und muss so weniger in den persönlichen Raum der anderen eintreten. „Es ist für die Tiere generell sehr wichtig, Rückzugsräume zu haben“, weiß Christine Hauschild. „Die Mittel hierfür können sehr einfach sein: Beispielsweise ein Stuhl, über den eine Decke bis auf den Boden hängt, so dass sich die Katze für eine Weile ‚unsichtbar‘ machen kann.“ Alle für die Katzen wichtigen Dinge sollten außerdem im Überfluss vorhanden sein, so dass nie Konkurrenzgefühle entstehen.
© Copyright TASSO e.V.
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WIR BEDANKEN UNS
Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, die zur Fütterung der Lloydwerftkatzen durch Futter oder Geldspenden dazu beitragen, damit wir den Tieren helfen können.
Danke den ehrenamtlichen Dosenöffnern, die bei Wind und Wetter unermüdlich unterwegs sind.
Danke dem Häuslebauer für die wunderschönen Schlaf-und Futterhäuser.
Danke der Tischlerei, für die wetterfesten Unterstände.
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Gegen das Aussetzen von Haustieren hilft nur die Registrierungspflicht
Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO appelliert an Politiker: Mit Chip und Registrierung ist der Besitzer fast immer eindeutig feststellbar
Der Mischlingshund lag in hohem Schnee und zitterte vor Kälte, die Katze war vollkommen durchnässt. Nur weil sie rechtzeitig von Mitarbeitern des Tierheims Nürnberg versorgt wurden, haben die beiden Tiere überlebt. Ein Paar hatte beim Spaziergang den Hund an einem abgelegen Zaun des Tierheims entdeckt, die Katze steckte in einer Tasche neben einem Glascontainer. Polizisten brachten das entkräftete Tier ins Tierheim. Wem die beiden Vierbeiner gehören, lässt sich nicht feststellen …
„Immer häufiger kommt es vor, dass sich Besitzer von Haustieren durch einfaches Anbinden oder Abstellen ihrer Verantwortung entziehen“, berichtet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister betreibt. „Es ist für sie ja auch völlig gefahrlos: Ist das Tier nicht bei uns oder bei einer anderen Haustierdatenbank registriert, lässt sich der Besitzer nicht ermitteln.“ McCreight plädiert deshalb an Politiker, die allgemeine Registrierungspflicht endlich auf die Tagesordnung zu setzen. So wie es die Schweiz schon vor Jahren gemacht hat. „Seit 2007 müssen dort alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und registriert sein“, erklärt der Tierschützer. „Damit sollen Beißunfälle besser aufgeklärt, Seuchen schneller erkannt und bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden der Besitzer schneller ermittelt werden.“ Welpen müssten spätestens mit drei Monaten einen Chip erhalten, dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers registriert wird. „Das Aussetzen von Hunden ist in der Schweiz seitdem erheblich zurückgegangen“, sagt McCreight. „Alle Service-Leistungen von TASSO sind übrigens kostenlos. Tierbesitzer müssen somit für die Registrierung bei uns nichts zahlen.“
© Copyright TASSO e.V.
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Keine Verbesserung im Pferdesport in Sicht – blutende Pferde werden nicht disqualifizier
Dass es im Turniersport in Sachen Tierschutz nicht zimperlich zugeht, ist bekannt. Vergangene Woche ließen die Verantwortlichen wieder einmal eine Gelegenheit verstreichen, dem Ruf des Pferdesports eine bessere Wendung zu verpassen. Das Dressurkomitee der FEI (Internationale Reiterliche Vereinigung) hatte vorgeschlagen, blutende Pferde auf Turnieren sofort zu disqualifizieren. Es sollte die so genannte „Blood Rule“ eingeführt werden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit für Menschen, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt. Die Abstimmung darüber erfolgte letzten Donnerstag.
Zunächst wollte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) diesem Vorschlag auch anschließen. Doch nach massiven Protesten der Reiter an der Basis, kippte dieser Vorsatz. Die FN knickte ein und stimmte gegen die Verabschiedung der Regelung. Sie beugte sich damit denjenigen Reitern, die finden, dass auch verletzte Pferde auf Turnieren starten sollen. Die „Blood Rule“ wurde damit mehrheitlich abgelehnt.
„Ein Unding! Aus tierärztlicher Sicht ist die Regelung schon längst überfällig“, kritisiert Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V. die Vorgänge. “Verletzte Pferde müssen behandelt werden und haben weder im Dressurviereck noch im Parcours etwas zu suchen“, empört sie sich.
Die Entscheidung bezüglich der „Blood Rule“ wurde nun vertagt. Ein Veterinärkomitee soll zu der Regelung befragt werden. Seine Aufgabe ist, die Neufassung nochmals im Hinblick auf den Tierschutz zu prüfen. Ziel soll dann die Schaffung eines für alle Reitdisziplinen gültigen Regelwerkes sein. So es denn endlich wahr wird, absolut wünschenswert.
„Bleibt nur zu hoffen, dass die Reiter und die verantwortlichen Tierärzte wenigstens bei der nächsten Abstimmung das Wohl des Pferdes und nicht ihren eigenen Profit im Fokus haben“, zweifelt Frau Dr. Hölscher. Die betroffenen Vierbeiner haben bis dahin jedenfalls keine Wahl.
aktion tier – menschen für tiere e.V. ist deutschlandweit eine der mitgliederstärksten Tierschutzorganisationen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung durch Kampagnen und Informationsveranstaltungen auf Missstände im Tierschutz aufmerksam zu machen und Lösungen aufzuzeigen, wie diesen nachhaltig begegnet werden kann.
Weitere Informationen bei:
Dr. med. vet. Tina Hölscher, Veterinärin bei aktion tier, Tel.: 0177-2451198 (tierarzt@aktiontier.org).
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Todesfalle Kippfenster
So schützen Sie Ihre Katze
Immer wieder gibt es Katzen, die in einem gekippten Fenster hängenbleiben und sich nicht aus eigener Kraft befreien können. Und immer wieder scheint dieses wichtige Thema bei manchen Katzenbesitzern in Vergessenheit zu geraten. Zwischenfälle mit in Kippfenstern eingeklemmten Katzen kommen inzwischen leider so häufig vor, dass man dafür bereits einen Namen hat: das Kippfenster-Syndrom.
Die von ihren Instinkten gesteuerte Katze wird ein gekipptes Fenster nicht als Hindernis sehen, wenn der Reiz, nach draußen zu gelangen, nur groß genug ist. Wenn sie dann hängen bleibt, bewirken die verzweifelten Befreiungsversuche nur, dass die Situation für das arme Tier immer schlimmer wird. Zu der Panik, die die Katze erlebt, kommen Quetschungen der inneren Organe, im schlimmsten Fall Rückenmarksverletzungen mit irreversiblen Lähmungen der Beine und ein lebensbedrohlicher Schock. Sollte die Katze sogar mit dem Kopf hängen bleiben, droht die Strangulation. Viele Katzen machen sich in einer Notsituation auch nicht bemerkbar, so dass sie oft stundenlang nicht entdeckt werden, während sie qualvolle Schmerzen erleiden oder mit dem Tod ringen.
Daher der dringende Rat an alle Katzenfreunde: Fenster schließen, wenn man die Katze allein zu Hause lässt. Freigänger sollten nur durch eine Katzenklappe ins Freie gelangen können. Manchem hilft ein kleines Hinweisschild als Erinnerung an der Wohnungstür, die Fenster zu schließen. Ist es doch einmal passiert, befreien Sie Ihre Katze ganz vorsichtig aus dem Fenster. Schmerzbedingt könnte sie sich durch Beißen und Kratzen wehren wollen. Bringen Sie das verletzte Tier unbedingt sofort zum Tierarzt und nehmen Sie die Situation nicht auf die leichte Schulter. Auch wenn Sie keine äußeren Verletzungen sehen, heißt das nicht, dass die Katze nicht behandlungsbedürftig ist. Allein der Schock könnte ein Organversagen auslösen. Lassen Sie die Katze wenn möglich in der vorgefundenen Körperposition und bewegen Sie sie so wenig wie möglich. Decken zur Stabilisierung des Körpers auf dem Weg zum Tierarzt können einer Verschlechterung von Brüchen vorbeugen.
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Liebe Tierfreunde,
alle Fundtiere aus der Stadt Langen, sowie aus den Gemeinden Schiffdorf - Loxstedt - Hagen und Beverstedt
müssen vom Tierasyl Heimatlos, Ortsstr.24 in Wittstedt - Tel 04746-72430 aufgenommen werden.
Mit diesen Gemeinden bestehen Verträge zur Aufnahme von Fundtieren.
Bei Nichtaufnahme wenden Sie sich an die zuständigen Ordnungsämter.
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Besuchen Sie unseren Flohmarktstand
Besuchen Sie auch unseren Flohmarktstand in den
Flohmarkthallen - Weserstrasse 112
Jeden Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr
und und Sonntagvon 10.00 bis 14.00 Uhr
Wir suchen ständig guterhaltene Flohmarktsachen.
Tel.: 04743 / 4165
Die Sachen werden auch abgeholt.
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